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Kosten des Insolvenzenzverfahrens: Weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung
Die Kosten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter.