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News-Archiv

Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen

Ein Pflegender kann einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn seine Pflegeleistung 10 % des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt. Dies hat das Sächsische Finanzgericht entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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