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News-Archiv

Steuerlicher Verlustvortrag bei Witweneinkommen nicht zu berücksichtigen

Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

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