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Aus Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren resultierende Steuer ist nicht zwingend Masseverbindlichkeit
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Einkommensteuer keine Masseverbindlichkeit darstellt, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist.