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Solidaritätszuschlag: Teilweise Abschaffung aus Sicht der BRAK verfassungswidrig
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Die Erhebung nur noch bei etwa 10 % der Einkommensteuerpflichtigen verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in einem aktuellen Gutachten für das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde des FDP-Vorstands gegen die teilweise Abschaffung des »Soli« Ende 2019 ausgeführt.