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Keine doppelte Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde
Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit mit dem Auto etwa eine Stunde, ist eine doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen. Dies hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.